Schützen Sie Ihr Unternehmen
Die Geschäftsinhaltsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Ihre Betriebseinrichtung, Ihre Waren und Vorräte oder sogar das Eigentum Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz durch folgende Gefahren beschädigt werden:
Brand:
Bei Brand und Blitzschlag, oder auch bei einer Explosion bietet die Feuerversicherung finanziellen Schutz. Sie bezahlt nicht nur den Schaden, sondern auch die Kosten für Lösch- und Aufräumarbeiten. Außerdem kommt sie für alle Maßnahmen auf, die der Schadenminderung dienen. Die Übernahme der Kosten ist i. d. R. begrenzt und kann bei den verschiedenen Versicherern unterschiedlich sein.
Einbruchdiebstahl/Vandalismus:
Die Einbruchdiebstahlversicherung zahlt für das, was Einbrecher haben mitgehen lassen. Demolieren die ungebetenen Gäste Ihre Geschäftseinrichtung, werden auch diese Kosten für die Instandsetzung übernommen, wenn Sie Vandalismus mitversichert haben.
Nach einem Rohrbruch:
Die Wenigsten können sich vorstellen, welches Ausmaß ein Wasserschaden annehmen kann. Ein Rohrbruch kann beispielsweise Ihr gesamtes Warenlager vernichten oder die EDV-Anlage komplett zerstören. Die Leitungswasserversicherung kommt für all diese Schäden auf, auch dann, wenn Frost die Ursache war. Für Schäden am Gebäude (also die Kosten, die notwendig sind, um den Schaden an der Rohrleitung zu beheben) kommt die Geschäftsgebäudeversicherung auf.
Sturm:
Während eines Sturms wird beispielsweise das Dach Ihres Geschäftsgebäudes abgedeckt oder die Schaufensterscheibe zerstört und die Büroeinrichtung oder das Warenlager verwüstet. Für sämtliche Schäden an der Büroeinrichtung oder am Warenlager kommt die Geschäftsinhaltsversicherung auf. Hagelschäden können separat eingeschlossen werden. Die Schäden an Scheiben und Gebäude können über die Geschäftsgebäudeversicherung/Glasversicherung abgedeckt werden.
3 gute Gründe:
- Neuwert der zerstörten Sachen werden entschädigt
- Beiträge zur Geschäftsinhaltsversicherung gelten als Betriebsausgaben
- Versichert sind technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Warenvorräte und sogar Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen. Des Weiteren können Sie weitere Sachen durch individuelle Vereinbarung mit einschließen.